Stand: 16. September 2026. Dieser Beitrag ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.

Änderungen an diesem Beitrag
  • 16.09.2026: Auf fünf Kernfragen gekürzt, Einzelheiten in den Fachbeiträgen verlinkt, Aussagen zum Nachweis präzisiert.
  • 15.09.2026: Aufbau überarbeitet und gekürzt.
  • 14.09.2026: Zahlen und Aussagen mit Primärquellen belegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Artikel 4 betrifft jedes Unternehmen, das KI-Werkzeuge beruflich einsetzt, ohne Mindestgröße. Maßgeblich ist, womit tatsächlich gearbeitet wird, auch ohne Freigabe.
  • Seit dem Digital Omnibus gilt eine Maßnahmenpflicht. Das Haftungsrisiko sinkt, die Dokumentationsfrage steigt: Ein Bemühen, das sich nicht zeigen lässt, lässt sich im Zweifel kaum geltend machen.
  • Teilnahmelisten und Quiz dokumentieren Maßnahme und Wissen. Eine realistische Fallaufgabe ergänzt sie um den Blick auf das tatsächliche Arbeitsverhalten.

In vielen Unternehmen wird KI täglich an mehreren Stellen gleichzeitig genutzt: für Angebotsbegründungen mit Copilot, Kundenpräsentationen mit ChatGPT, Stellenausschreibungen in der Personalabteilung. Auf die Frage, wie gut das geschieht, gibt es selten eine belastbare Antwort. Genau hier setzt Artikel 4 der KI-Verordnung an: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern, unter Berücksichtigung von technischen Kenntnissen, Erfahrung, Aus- und Fortbildung und dem Einsatzkontext. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025; seit dem 2. August 2026 überwacht in Deutschland die Bundesnetzagentur ihre Einhaltung.

Wichtig ist, was im Gesetzestext nicht steht. Artikel 4 nennt kein Zertifikat, kein Mindeststundenkontingent und kein vorgeschriebenes Schulungsformat. Die EU-Kommission sagt es in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz ausdrücklich: keine Einheitslösung, keine verpflichtenden Schulungen, kein nötiges Zertifikat, empfohlen sind interne Aufzeichnungen über Schulungen und andere Maßnahmen. Verlangt sind Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass die Menschen im Unternehmen KI-Systeme sachkundig einsetzen und mögliche Schäden erkennen. Welche Maßnahmen das sind, entscheiden Sie selbst, und genau deshalb brauchen Sie einen belastbaren Nachweis darüber, was Sie getan haben. Einen Überblick über die Bausteine gibt unser Leitfaden zur KI-Kompetenz.

Was das Gesetz sagt

Artikel 4 trifft Anbieter und Betreiber, ohne Mindestgröße. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet, gekaufte Standardwerkzeuge eingeschlossen.

Was die Kommission empfiehlt

Kein Zertifikat und keine Pflichtschulung; empfohlen sind interne Aufzeichnungen über Schulungen und andere Maßnahmen.

Was Proveo für die stärkere Praxis hält

Ein datierter Beleg aus einer bewerteten Fallaufgabe sagt mehr über die tägliche Arbeit als Teilnahme- oder Wissensnachweise. Das ist unsere Empfehlung, kein gesetzlicher Maßstab.

Wer ist von Artikel 4 betroffen?

Artikel 4 betrifft Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist nach Artikel 3 Nummer 4 der KI-Verordnung, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet, also jedes Unternehmen, dessen Beschäftigte Copilot, ChatGPT oder vergleichbare Werkzeuge im Arbeitsalltag einsetzen. Eine Mindestgröße gibt es nicht; was das für kleine Betriebe bedeutet, beantwortet unser FAQ für kleine Unternehmen. Maßgeblich ist, womit tatsächlich gearbeitet wird, auch ohne Freigabe der IT, wie der Beitrag zur Schatten-KI zeigt.

Was hat der Digital Omnibus geändert?

Seit dem 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 in der Fassung der Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744. Aus der Pflicht, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen, wurde die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen; ein bestimmtes Niveau einzelner Personen muss niemand garantieren. Das senkt den Erfolgsdruck und rückt die Dokumentation der Maßnahmen in den Mittelpunkt. Alten und neuen Wortlaut im Vergleich zeigt unser Beitrag zur Bemühenspflicht, die Termine die Fristenübersicht.

Was sollte dokumentiert werden?

BelegWas er tatsächlich zeigt
TeilnahmelisteDass eine Schulung stattgefunden hat und wer dabei war
Abgeschlossenes E-LearningDass ein Lernmodul abgeschlossen wurde
Quiz-ErgebnisDass Faktenwissen zum Testzeitpunkt abrufbar war
Bewertete FallaufgabeWie jemand bei echter Arbeit mit KI umgeht, prüft und korrigiert

Die letzte Zeile kommt der Frage am nächsten, die Aufsicht, Auftraggeber und Prüfer stellen.

Das Gesetz schreibt keine Form vor. Die Kommission empfiehlt interne Aufzeichnungen über Schulungen und andere Maßnahmen, und wer nachfragt, will im Kern wissen, wer befähigt wurde, was diese Personen können und wie aktuell der Beleg ist. Teilnahmeliste und Quiz dokumentieren Maßnahme und Wissen; eine realistische Fallaufgabe ergänzt sie um den Blick auf das tatsächliche Arbeitsverhalten. Welche Bestandteile eine solche Dokumentation hat, beschreibt KI-Kompetenz nachweisen, die Schritte dorthin die Checkliste.

Wer fragt nach, und drohen Bußgelder?

Wer den Nachweis in der Praxis verlangt

Aufsicht

Bundesnetzagentur oder BaFin fragen nach ergriffenen und dokumentierten Maßnahmen.

Auftraggeber

Lieferantenfragebögen fragen nach dem Umgang mit KI.

Prüfer und Versicherer

Wie werden Risiken aus generativer KI gesteuert?

Das eigene Haus

Aufsichtsrat, Beirat oder Konzernmutter setzen eine Governance-Review an.

Seit dem 2. August 2026 kann die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde nachfragen, welche Maßnahmen ergriffen und dokumentiert wurden; für KI im direkten Zusammenhang mit regulierter Finanztätigkeit ist die BaFin zuständig. Ein eigenes Bußgeld für fehlende KI-Kompetenz sieht Artikel 99 nicht vor. Häufiger fragen Auftraggeber, Wirtschaftsprüfer und Versicherer; wo tatsächlich Sanktionen drohen, ordnet der Beitrag zu Bußgeldern und Haftung ein.

Was tun Sie jetzt?

Je nach Ausgangslage führt die nächste Frage auf eine andere Seite:

Fazit

Artikel 4 gilt für jedes Unternehmen, das KI-Werkzeuge beruflich einsetzt. Seit dem 27. Juli 2026 verlangt er Maßnahmen statt eines garantierten Niveaus, seit dem 2. August 2026 wird er beaufsichtigt. Maßstab ist nicht ein perfekter Kompetenzstand, sondern ein nachvollziehbar dokumentiertes Bemühen. Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Redaktionsschluss wieder und ist keine Rechtsberatung.

Für diesen Aufwand ist die Fallaufgabe nach unserer Einschätzung ein besonders aussagekräftiger Beleg. Sie zeigt an einer echten Arbeitssituation, wie Ihre Leute mit KI umgehen, und macht das Ergebnis über Strategic Tool Use, Interaction Quality, Critical Oversight und Domain-Steered Prompting nachvollziehbar. Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Unternehmen beim Nachweis steht, ist der Selbstcheck mit 8 Fragen in 3 Minuten der pragmatische erste Schritt.

Quellen

Alle Quellen mit direktem Link zum Original.

  1. AI Act Explorer: Artikel 4 KI-Kompetenz: aktueller deutscher Wortlaut nach der Omnibus-Änderung, gültig seit 2. Februar 2025.
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 im Amtsblatt: Begriffsbestimmungen für Anbieter und Betreiber in Artikel 3.
  3. Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt: der Digital Omnibus on AI, in Kraft seit 27. Juli 2026, mit Erwägungsgrund 8.
  4. EU-Kommission: AI literacy, Questions and Answers: kein Zertifikat, keine Pflichtschulungen, interne Aufzeichnungen empfohlen, Aufsicht seit August 2026.
  5. Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 29. Juli 2026: Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung.
  6. BaFin: Pressemitteilung vom 29. Juli 2026: Zuständigkeit für KI-Systeme im regulierten Finanzsektor.
  7. AI Act Explorer: Artikel 99 Sanktionen: Bußgeldtatbestände, in denen Artikel 4 nicht aufgeführt ist.