Stand: 16. September 2026. Dieser Beitrag ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.

Änderungen an diesem Beitrag
  • 16.09.2026: Auf die Frage nach der Kurspflicht konzentriert, Abschnitt zu Format, Rollen und Budget ergänzt; der Beitrag zur KI-Schulung im Mittelstand leitet hierher weiter.
  • 15.09.2026: Aufbau überarbeitet und gekürzt.
  • 14.09.2026: Zahlen und Aussagen mit Primärquellen belegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Artikel 4 verpflichtet nicht zu einem bestimmten Kurs, einem Zertifikat oder einer Mindeststundenzahl. Er verpflichtet zu Maßnahmen, die KI-Kompetenz fördern, passend zu Rolle und Einsatz.
  • Seit dem Digital Omnibus muss niemand ein bestimmtes Niveau garantieren. Damit rückt die Dokumentation in den Mittelpunkt: wer, wann, nach welchen Kriterien, mit welchem Ergebnis.
  • Teilnahmelisten und Quiz-Ergebnisse dokumentieren Teilnahme und Wissen. Ob jemand eine Halluzination bemerkt oder Kundendaten aus einem Prompt heraushält, zeigt sich eher an realistischen Arbeitsaufgaben.

Müssen wir unsere Mitarbeitenden jetzt zu einer KI-Schulung schicken? Viele Unternehmen stellen sich gerade diese Frage. Die kurze Antwort lautet: nicht zu einem bestimmten Kurs. Artikel 4 verlangt etwas anderes, und dieses andere ist schwerer zu erfüllen als ein gebuchter Kurs.

Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der KI-Verordnung1 Unternehmen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, die die KI-Kompetenz aller Personen fördern, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen. Das ist eine Handlungspflicht, keine Formatvorgabe. Genau darin liegt die praktische Schwierigkeit: Ein Kurs ist leicht zu buchen, eine Maßnahme mit Wirkung ist schwerer zu belegen.

Was verlangt Artikel 4 EU AI Act tatsächlich?

Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die zu Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext passen. Seit dem 2. August 2026 überwachen die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung, in Deutschland nach § 2 KI-MIG die Bundesnetzagentur3. Adressat ist das Unternehmen als Anbieter oder Betreiber, nicht die einzelne Mitarbeiterin. Wer in der Buchhaltung Textentwürfe mit Copilot erstellt, braucht ein anderes Verständnis als jemand, der im Vertrieb Kundendaten in ein Sprachmodell gibt. Die Europäische Kommission formuliert es in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz2 so: Es gibt keine Einheitslösung, keine verpflichtenden Schulungen und kein vorgeschriebenes Zertifikat. Auch eine jährliche Wiederholung ist nirgends festgeschrieben.

Was Artikel 4 verlangtWas Artikel 4 nicht verlangt
Maßnahmen, die KI-Kompetenz fördernEinen bestimmten Kurs oder zertifizierten Anbieter
Passend zu Rolle, Vorwissen und EinsatzkontextEine Mindeststundenzahl oder feste Schulungsdauer
Für alle, die im Auftrag des Unternehmens KI betreiben oder nutzenDie gleiche Behandlung jeder Person im Unternehmen
Nachvollziehbare interne Aufzeichnungen, von der Kommission empfohlenEin Zertifikat oder eine behördlich anerkannte Prüfung
Ein ernsthaftes, systematisches BemühenEin garantiertes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person

Eine Schulungspflicht im engen Sinne gibt es nicht. Eine Pflicht zu Maßnahmen schon.

Was das Gesetz sagt

Artikel 4 verlangt seit dem 2. Februar 2025 Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Beschäftigten fördern, passend zu Rolle und Einsatzkontext. Ein bestimmter Kurs, ein Zertifikat oder eine Mindeststundenzahl sind nicht vorgeschrieben.

Was die Kommission empfiehlt

Keine Einheitslösung und keine verpflichtenden Schulungen. Interne Aufzeichnungen über Schulungen und andere Maßnahmen genügen als Dokumentation.

Was Proveo für die stärkere Praxis hält

Eine Erhebung an realistischen Arbeitsaufgaben sagt mehr über die Wirkung einer Maßnahme aus als eine Teilnahmeliste. Das ist unsere fachliche Empfehlung, keine Vorgabe des Gesetzes.

Was ändert der Digital Omnibus am Maßstab?

Seit dem 27. Juli 2026 verlangt Artikel 4 in der Fassung der Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 ausdrücklich Maßnahmen, aber kein garantiertes Niveau einzelner Personen. Für die Frage nach dem Kurs heißt das: Ein bestimmtes Schulungsergebnis ist nicht geschuldet, festgehalten werden sollte aber, wer wann nach welchen Kriterien betrachtet wurde und was daraus folgte. Was sich am Wortlaut geändert hat, zeigt unser Beitrag zur Bemühenspflicht; einen ersten Stand liefert ein strukturierter Selbstcheck mit acht Fragen.

Was belegt ein gebuchter Kurs, und was nicht?

Teilnahmelisten und Multiple-Choice-Tests messen, ob jemand anwesend war oder eine Definition wiedererkennt. Sie messen nicht, ob dieselbe Person eine Halluzination im Modelloutput bemerkt, personenbezogene Daten aus einem Prompt heraushält oder erkennt, wann ein KI-Werkzeug die falsche Wahl ist. Um genau diese Verhaltensweisen geht es in der gesetzlichen Definition der KI-Kompetenz.

27 %

der Unternehmen haben ihre Beschäftigten im Umgang mit KI geschult. Generative KI nutzen doppelt so viele.

TÜV-Verband, Weiterbildungsstudie 2026

Die Lücke ist schon beim Angebot sichtbar: Laut TÜV-Weiterbildungsstudie 20264 nutzt gut die Hälfte der Unternehmen generative KI, geschult hat nur ein deutlich kleinerer Teil.

Ein Drittel der KI-nutzenden Unternehmen berichtet der Bundesnetzagentur5 zudem, dass die meisten Mitarbeitenden mit den eingesetzten Anwendungen noch Schwierigkeiten haben. Und ohne Anwendung ist Gelerntes schnell wieder weg: In der Replikation der Vergessenskurve durch Murre und Dros6 ist nach einem Monat kaum etwas übrig. Entscheidend ist deshalb weniger das Format eines Kurses als die Frage, ob sich seine Wirkung im Arbeitsalltag zeigen lässt; die Grundlagen dazu fasst unser Leitfaden zur KI-Kompetenz zusammen.

Was ein gebuchter Kurs belegt

  • Die Teilnahme zu einem Zeitpunkt.
  • Einen Wissensstand direkt nach dem Kurs.
  • Wenig über Halluzinationen, Kundendaten im Prompt oder die Wahl des Werkzeugs.
  • Das Ergebnis: die Form erfüllt, der Zweck offen.

Was eine Maßnahme mit Wirkung belegt

  • Arbeitsverhalten an realistischen Aufgaben.
  • Erkannte Lücken und was daraus folgte.
  • Eine Wiederholung in sinnvollen Abständen.
  • Das Ergebnis: ein nachvollziehbar dokumentiertes Bemühen.

Was folgt daraus für die Dokumentation?

Wer statt eines gebuchten Kurses eine Maßnahme mit Wirkung belegen will, hält fest, wie gearbeitet wird, nicht nur, wer teilgenommen hat. Im Kirkpatrick-Modell7, dem gängigen Maßstab für Weiterbildungserfolg, ist das die dritte Stufe: Verhalten am Arbeitsplatz statt Zufriedenheit oder abgefragtem Wissen. Welche Bestandteile eine solche Dokumentation hat, beschreibt unser Beitrag KI-Kompetenz nachweisen.

Ein Beispiel

Stellen Sie sich ein Unternehmen mit 80 Beschäftigten vor, das allen einen zweistündigen KI-Grundkurs bucht und die Teilnahmeliste ablegt. Formal ist damit etwas getan.

Wenige Wochen später gibt eine Vertriebsmitarbeiterin eine Kundenliste in ein öffentliches Sprachmodell, um eine Serienmail zu formulieren. Den Kurs hat sie besucht, die Teilnahme ist dokumentiert.

Ob die Maßnahme gewirkt hat, zeigt die Liste nicht. Eine realistische Arbeitsaufgabe mit fiktiven Kundendaten, vor und nach dem Kurs, hätte es eher gezeigt.

Drei Schritte für den Anfang

  1. Erheben Sie den Kompetenzstand an realen Aufgaben, bevor Sie einen Kurs buchen. Ein kurzer Selbstcheck kann der Einstieg sein.
  2. Schließen Sie Lücken gezielt nach Rolle, statt alle gleich zu schulen. Die Buchhaltung braucht etwas anderes als der Vertrieb.
  3. Dokumentieren Sie Ergebnis und Maßnahme, und wiederholen Sie die Erhebung in Abständen. Erst so wird aus einer Aktivität ein belegbares Bemühen.

Wenn Sie schulen: Wie sieht das im Mittelstand praktisch aus?

Format. Statt eines Tages für alle sind im Mittelstand oft kurze Einheiten je Rolle praktikabler, etwa 60 bis 90 Minuten, an Material aus dem eigenen Arbeitsalltag und mit dem Werkzeug, das tatsächlich freigegeben ist. Wer Angebote schreibt, übt an einem Angebot, wer Rechnungen prüft, an einer Rechnung. Zwischen zwei Einheiten liegen einige Wochen Anwendung. Über mehrere Einheiten verteilt kommen so die rund fünf Stunden zusammen, ab denen die BCG-Befragung AI at Work 2025 deutlich mehr regelmäßige Nutzung fand, sofern persönliches Coaching dazukam.

Rollen. Es braucht eine verantwortliche Person, die Termine, Inhalte und Dokumentation zusammenhält, oft aus Personal, IT oder Geschäftsführung. Führungskräfte legen fest, welche Aufgaben ihres Bereichs geübt werden. Gibt es einen Betriebsrat, gehört er früh an den Tisch, vor allem wenn Arbeitsergebnisse ausgewertet werden; auch der oder die Datenschutzbeauftragte sollte Werkzeuge und Übungsmaterial kennen, bevor es losgeht.

Ablauf und Budget. Sinnvoll ist ein Pilot in einer oder zwei Abteilungen, bevor auf das ganze Haus ausgerollt wird; so zeigt sich früh, welche Einheiten tatsächlich gebraucht werden. Die Kosten hängen vor allem an der Zahl der Rollen und Einheiten und an den Stunden, die Mitarbeitende dafür vom Tagesgeschäft freigestellt werden. Ein belastbares Budget lässt sich deshalb erst planen, wenn feststeht, welche Rollen welche Lücken haben.

Fazit

Eine Schulungspflicht im engen Sinne gibt es nicht, eine Pflicht zu Maßnahmen für KI-Kompetenz schon. Ein Bußgeld nach Artikel 99 der KI-Verordnung ist für Artikel 4 nicht vorgesehen; das Risiko liegt bei Nachfragen der Aufsicht, in Ausschreibungen und bei Kunden, die Unterlagen sehen wollen. Sinnvoll ist deshalb der umgekehrte Weg: Kompetenzstand an realistischen Aufgaben erheben, Lücken gezielt schließen, Ergebnisse dokumentieren und in Abständen wiederholen. So wird Ihr Bemühen nachvollziehbar, und Sie gewinnen zugleich die Grundlage, um den Nutzen Ihrer KI-Werkzeuge überhaupt beurteilen zu können. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls ziehen Sie bitte Ihre Rechtsberatung hinzu.

Quellen

Hintergrund, Stichprobe und weitere Zahlen lassen sich je Quelle aufklappen.

  1. AI Act Explorer, Artikel 4 KI-Kompetenz und Verordnung (EU) 2026/1744, Digital Omnibus on AI. ↩
    Details

    Aktueller Wortlaut: Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, kein garantiertes Niveau einzelner Personen; Erwägungsgrund 8 zu Entlastung und strategischer Priorität.

  2. Europäische Kommission, „AI literacy: Questions and Answers“ und Living Repository. ↩
    Details

    Kein Zertifikat, keine Einheitslösung, interne Aufzeichnungen empfohlen, Aufsicht ab 2. August 2026; Praxisbeispiele ohne Konformitätsvermutung.

  3. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 29. Juli 2026 und KI-MIG. ↩
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    Zuständigkeit als Marktüberwachungsbehörde nach § 2 Abs. 1 KI-MIG.

  4. TÜV-Verband, Weiterbildungsstudie 2026 (Wiedergabe bei Haufe). ↩
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    Forsa-Befragung von rund 500 Unternehmen. 27 % haben zu KI geschult, 56 % nutzen generative KI.

  5. Bundesnetzagentur, „KI in Unternehmen“ (PDF, Juli 2025). ↩
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    808 Unternehmen; ein Drittel der KI-nutzenden Unternehmen berichtet, dass die meisten Mitarbeitenden Schwierigkeiten mit KI-Anwendungen haben.

  6. Murre und Dros, „Replication and Analysis of Ebbinghaus' Forgetting Curve“, PLOS ONE, 2015. ↩
    Details

    Nach einem Tag war gut ein Viertel des Gelernten erhalten, nach einem Monat fast nichts, gemessen als Ersparnis beim Wiederlernen.

  7. Kirkpatrick Partners, „The Kirkpatrick Model“ und AI Act Explorer, Artikel 99. ↩
    Details

    Vier Stufen der Weiterbildungsbewertung, Stufe 3 ist Verhalten. Artikel 4 ist kein Bußgeldtatbestand nach Artikel 99.