Stand: 16. September 2026. Dieser Beitrag ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.
Änderungen an diesem Beitrag
- 16.09.2026: Auf den Zeitplan konzentriert, Zeitleiste mit Status und Betroffenen je Termin ergänzt.
- 15.09.2026: Aufbau überarbeitet und gekürzt.
- 14.09.2026: Zahlen und Aussagen mit Primärquellen belegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Unternehmen, die KI nutzen, aber nicht entwickeln, sind drei Daten verbindlich: 2. Februar 2025 (Artikel 4 gilt), 27. Juli 2026 (Digital Omnibus) und 2. August 2026 (Beginn der Aufsicht).
- Seit dem Omnibus ist Artikel 4 eine Maßnahmenpflicht. Das senkt den Anspruch nicht, es verlagert die Beweislast auf das dokumentierte Bemühen.
- Eine Frist, bis zu der Artikel 4 erledigt sein müsste, gibt es nicht. Die Pflicht läuft fortlaufend; planbar wird sie über einen eigenen Rhythmus aus Dokumentation und Wiederholung.
Zur KI-Verordnung kursieren viele Termine, und fast jede Quelle zeigt einen anderen Ausschnitt, ohne zu sagen, auf welchem Stand sie ist. Für eine Geschäftsführung bleiben dann drei Fragen offen: Was gilt bereits, was kommt noch, und was davon betrifft ein Unternehmen, das KI nutzt, aber keine KI entwickelt? Dieser Beitrag führt die Termine an einer Stelle zusammen, mit Datum und Primärquelle hinter jeder Angabe: dem Verordnungstext auf EUR-Lex, der Übersichtsseite der Europäischen Kommission und den Mitteilungen der deutschen Aufsicht. Im Mittelpunkt steht Artikel 4, die Pflicht zur KI-Kompetenz, weil sie jedes Unternehmen betrifft, in dem Beschäftigte Copilot oder ChatGPT einsetzen. Was daraus für Schulung, Nachweis und Dokumentation folgt, ordnet unser Leitfaden zur KI-Kompetenz ein.
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2. Februar 2025Gilt bereits
Artikel 4 (KI-Kompetenz) und die Verbote bestimmter KI-Praktiken gelten
Betrifft: alle Anbieter und Betreiber, also jedes Unternehmen, das KI beruflich nutzt.
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2. August 2025Gilt bereits
Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten
Betrifft: Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, nicht die Unternehmen, die solche Modelle nur nutzen.
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27. Juli 2026Gilt bereits
Digital Omnibus in Kraft: Artikel 4 wird zur Maßnahmenpflicht
Betrifft: alle, die unter Artikel 4 fallen.
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29. Juli 2026Gilt bereits
KI-MIG in Kraft: Bundesnetzagentur und BaFin werden zuständig
Betrifft: Unternehmen in Deutschland, für die damit die Zuständigkeiten feststehen.
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2. August 2026Gilt bereits
Beginn der Aufsicht; Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten
Betrifft: alle unter Artikel 4. Die Transparenzpflichten treffen zusätzlich Anbieter und Betreiber bestimmter Systeme, etwa solcher, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen.
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2. Dezember 2027Nächster Termin
Anforderungen an Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
Betrifft: Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-Systemen, etwa bei der Vorauswahl von Bewerbungen, der Kreditwürdigkeitsprüfung oder in der Bildung.
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2. August 2028Kommt noch
Anforderungen an KI in regulierten Produkten nach Anhang I
Betrifft: Hersteller regulierter Produkte, in denen KI als Sicherheitsbauteil steckt, etwa Maschinen oder Medizinprodukte.
Für ein Unternehmen, das KI nutzt, aber nicht entwickelt, zählen vor allem drei Daten: 2. Februar 2025, 27. Juli 2026 und 2. August 2026. Die übrigen betreffen andere Rollen oder bestimmte Einsatzbereiche.
Welche Termine des EU AI Act sind bereits verbindlich?
Verbindlich sind drei Daten. Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 27. Juli 2026 gilt die Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, die Artikel 4 neu gefasst hat: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, müssen aber kein bestimmtes Niveau bei einer einzelnen Person garantieren. Seit dem 2. August 2026 überwachen die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung, in Deutschland die Bundesnetzagentur, für KI-Systeme im direkten Zusammenhang mit regulierter Finanztätigkeit die BaFin. Alle drei Termine liegen bereits hinter uns.
Wer heute prüft, prüft rückwirkend. Die Frage lautet nicht, bis wann etwas aufgebaut werden muss, sondern was Sie im Fall einer Nachfrage aus dem laufenden Betrieb vorlegen können. Die übrigen Termine der Verordnung weisen die Kommission und Artikel 113 in der Fassung des Omnibus aus: verbotene Praktiken seit dem 2. Februar 2025, Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025, Transparenzpflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026, Hochrisiko-Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, KI in regulierten Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028.
Welche Termine hat der Digital Omnibus verändert?
Der Digital Omnibus hat einen eigenen Zeitplan: Vorgeschlagen hat die Kommission das Paket am 19. November 2025, die politische Einigung kam am 7. Mai 2026, veröffentlicht wurde die Verordnung (EU) 2026/1744 am 24. Juli 2026, in Kraft ist sie seit dem 27. Juli 2026. Für Artikel 4 gilt seitdem ein neuer Wortlaut, der Maßnahmen verlangt, aber kein garantiertes Niveau einzelner Personen; was sich am Wortlaut genau geändert hat, zeigt unser Beitrag zur Bemühenspflicht. Zugleich hat der Omnibus die Termine für Hochrisiko-Systeme nach hinten verschoben, auf den 2. Dezember 2027 für Anhang III und den 2. August 2028 für Anhang I (Übersicht der Kommission).
Gibt es eine Frist, bis zu der Artikel 4 erfüllt sein muss?
Nein. Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 ohne Übergangsfrist, und er endet nicht mit einem Stichtag, an dem die Pflicht erledigt wäre. Auch einen Wiederholungsrhythmus schreibt die Verordnung nicht vor. Praktisch heißt das: Seit dem 2. August 2026 kann die Aufsicht nach dem laufenden Betrieb fragen, also danach, welche Maßnahmen seit Februar 2025 ergriffen und festgehalten wurden. Was dabei als Beleg aussagekräftig ist, ordnet unser Beitrag zu Geltungsbereich und Nachweis nach Artikel 4 ein.
Was ist vor dem nächsten Termin zu tun?
Aus dem Zeitplan ergeben sich drei Einträge für den eigenen Kalender. Keiner davon ist eine gesetzliche Frist im engen Sinn, alle drei folgen aber direkt aus den Daten oben.
Drei Einträge für den Kalender
- Rückblick ab dem 2. Februar 2025: Halten Sie fest, welche Maßnahmen zur KI-Kompetenz seitdem stattgefunden haben, mit Datum, Zielgruppe und Ergebnis.
- Eigener Wiederholungstermin: Weil das Gesetz keinen Rhythmus vorgibt, legen Sie selbst fest, wann Sie den Stand erneut erheben, etwa halbjährlich und bei jedem neuen Werkzeug.
- Prüfung vor Dezember 2027: Klären Sie, ob Sie KI in einem Bereich nach Anhang III einsetzen, etwa bei der Vorauswahl von Bewerbungen. Dann kommen ab dem 2. Dezember 2027 zusätzliche Betreiberpflichten hinzu.
Fazit: drei Daten und ein eigener Rhythmus
Verbindlich sind drei Daten: der 2. Februar 2025 für die Geltung von Artikel 4, der 27. Juli 2026 für den Wechsel zur Maßnahmenpflicht und der 2. August 2026 für den Beginn der Aufsicht. Die Hochrisiko-Termine 2027 und 2028 betreffen Unternehmen, die KI in den dort genannten Bereichen einsetzen oder in Produkte einbauen. Alles Weitere ist Auslegung oder Ankündigung.
Eine Frist, bis zu der Artikel 4 abgeschlossen sein müsste, gibt es nicht. Planen Sie deshalb keinen Stichtag, sondern einen Rhythmus: festhalten, was seit Februar 2025 geschehen ist, den heutigen Stand erheben und in festen Abständen wiederholen. Einen Einstieg bietet der Selbstcheck mit 8 Fragen in 3 Minuten.
Quellen
Alle Quellen mit direktem Link zum Original.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) auf EUR-Lex und AI Act Explorer, Artikel 4: Wortlaut, Definitionen (Art. 3 Nr. 3, 4 und 56), Anwendungsdatum 2. Februar 2025.
- Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital Omnibus on AI): neuer Artikel 4, Erwägungsgrund 8, in Kraft seit 27. Juli 2026.
- Europäische Kommission, Übersicht zum AI Act (Stand 3. August 2026) und AI Act Explorer, Artikel 113: Zeitplan der Anwendung inklusive der durch den Omnibus verschobenen Hochrisiko-Termine.
- Europäische Kommission, AI literacy Questions & Answers (Stand 27. Juli 2026): kein Zertifikat, interne Aufzeichnungen, Aufsicht ab 2. August 2026.
- BMDS, „Neues KI-Gesetz tritt in Kraft“ (29. Juli 2026), KI-MIG im Gesetzestext und Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 29. Juli 2026: Zuständigkeiten in Deutschland.
- BaFin, „Überwachung von KI: BaFin erhält neue Kompetenzen“ (29. Juli 2026): Zuständigkeit für KI im Finanzsektor und Zeitplan.